ist jetzt moeglich!
Der Kompromiss zum neuen Staatsangehoerigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag bereits am 7. Mai 1999 mit breiter Mehrheit verabschiedet hatte, wurde durch Votum des Bundesrates am 21. Mai 1999 endgueltig gebilligt und ist am 01.01.2000 rechtskraeftig geworden.Das neue Gesetz beinhaltet auch einige Verbesserungen fuer im Ausland lebende Deutsche, die eine auslaendische Staatsbuergerschaft erwerben und dabei ihre deutsche Staatsbuergerschaft beibehalten wollen.
Wenn bestimmte Kriterien erfuellt werden, d.h. wenn sog. "fortbestehende Bindungen" an Deutschland vorliegen (z.B. nahe Verwandte in Deutschland und/oder Besitz von Immobilien), koennen Auslandsdeutsche, BEVOR sie die Staatsbuergerschaft ihres Wohnlandes annehmen, ueber ihre oertlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" (BBG) beantragen. Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die sogenannten allgemeine Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des Innern im Gesetzestext ausdruecklich ermaechtigt wurde. Damit dieseAusfuehrungsbestimmungen rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil (d.h. die gesetzliche Ermaechtigung des BMI diese Handlungsanweisungen zu erstellen) vorzeitig in Kraft gesetzt.
Jede Menge Informationen und Tips, wie es das Procedere ist, um eine Beibehaltungsgenehmigung zur erhalten und zu anderen Fragen, die deutsche Staatsbuergerschaft betreffen, findet Ihr auf unseren FAQ-Seiten:
- Was sind fortbestehende Bindungen an Deutschland?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft? Update 26/01/07
- BBG in einem EU-Land Update 05/10/07
- Was steht in den Handlungsanweisungen? Update 26/01/07
- Welche Staatsangehoerigkeit hat mein Kind? neue page 25/06/13
- Was aendert sich fuer Kinder von Auslandsdeutschen durch das neue Gesetz?
- Kann ich meine deutsche Staatsbuergerschaft wiederbekommen?
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen) NEU 16/12/11
Da es uns, der "Interest Group Germans Abroad/Interessensgruppe Deutsche im Ausland", ein besonderes Anliegen ist, jedem Auslandsdeutschen Hilfestellung bei dem Papierkrieg zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft zu leisten, bitten wir Euch, uns ueber Huerden und Fallstricke sowie persoenliche Erfahrungen beim Beantragen der Beibehaltungsgenehmigung zu informieren, damit wir hier ein On-Line Forum einrichten koennen, das ueber die praktische Anwendung des neuen Staatsbuergerschaftsgesetzes objektiv informiert, sowie gegebenenfalls kollektive Unterstuetzung im Falle von amtlichen Hindernissen anbietet. Zu diesem Zwecke stehen Euch
unsere Email-Kontaktadresse: pawgang @ outlook.com (remove spaces to send email)
zur Verfuegung. Am liebsten waere es uns, wenn Ihr Eure Fragen direkt auf unserer seit dem 17. Maerz 2002 neu bestehenden YahooEgroup stellen wuerdet. Dann koenntenalle dort immer die aktuellsten Neuigkeiten rund um die BBG finden. Deshalb haben wir dort auch die wichtigsten Anfragen, die an uns gestellt wurden mit den entsprechenden Antworten in allgemeiner Form dort abgelegt. Wer sich einschreiben moechte, kann dies hierdrunter tun:
Hallo,
ReplyDeleteLeider wurden die files aus der Yahoo Gruppe entfernt. Weiß jemand ob es diese files jetzt woanders gibt?
fragst Du das bitte auch IN der Yahoo-Group, sie arbeiten dran (wohin die files zu tun nun, wo Yahoo das nicht mehr erlauben tut)
DeleteGibt es schon einen Ersatz fuer die Yahoo Gruppe? Wird auf dieser Website ein Link zur neuen Gruppe/zum neuen Forum bereitgestellt?
ReplyDeletehttps://groups.yahoo.com/neo/groups/zweipaesse/info - fragst Du das bitte AUF der zweipaesse-liste, alle Files sind gerettet, aber wohin sie die hochladen, daran arbeiten sie wohl noch... und der Email-Verteiler von zweipaesse, DER funktioniert ja noch...
Delete