FAQ SB Kind fuer D & USA

Grundlagen:
  • Deutschland hat Recht des Blutes - ein Deutscher Elternteil vererbt seine Staatsbuergerschaft an sein Kind weiter (Ausnahme, die Kinder DER Kinder, die nach 01-01-2000 geboren wurden, diese muessen innerhalb einer vorgegebenen Frist dem zustaendigen Deutschen Konsulat angezeigt werden, sonst verlieren sie ihre Deutsche Staatsbuergerschaft) und eine Art "eingeschraenktes" Recht des Bodens - dieses "optionale Anrecht auf die Deutsche SB" fuer in Deutschland geborene Kinder von legal auf Dauer in Deutschland lebenden Auslaendern, wobei dann aber die SB der Eltern aufgegeben werden muss (Stand 06-2013)
  • US hat Recht des Blutes (ausser der betreffende Elternteil war zulange ausserhalb des Staatsgebietes siehe [*]) UND Recht des Bodens: ein Kind auf US-Boden geboren zu legal hier lebenden Eltern, erhaelt die US-SB.

MutterVaterGeburtsland KindSB Kind
USDirrelevant[*]US-D auf Lebenszeit
DUSirrelevant[*]US-D auf Lebenszeit
nicht Dnicht DDeutschland"optionale" D-SB, Entscheidung mit 21 in Deutschland, ansonsten SB der Eltern
nicht USnicht USUSAUS-SB, da USA Recht des Bodens hat, moegliche andere SB's durch die Eltern haengen von deren Heimatstaaten ab[**]
USnicht USUSAUS-SB, da USA Recht des Bodens hat, moegliche andere SB's durch den Vater haengt von dessen Heimatstaat ab[**]
nicht USUSUSAUS-SB, da USA Recht des Bodens hat, moegliche andere SB's durch die Mutter haengt von deren Heimatstaat ab[**]


[*] WENN US-Elternteil nicht zu lange ausserhalb der US-Territorien gelebt hat, um die US-SB weiterzugeben, siehe: http://travel.state.gov/law/citizenship/citizenship_5199.html
A child born abroad to one U.S. citizen parent and one alien parent acquires U.S. citizenship at birth under Section 301(g) of the INA provided the U.S. citizen parent was physically present in the United States or one of its outlying possessions for the time period required by the law applicable at the time of the child's birth. (For birth on or after November 14, 1986, a period of five years physical presence, two after the age of fourteen, is required. For birth between December 24, 1952 and November 13, 1986, a period of ten years, five after the age of fourteen, is required for physical presence in the United States or one of its outlying possessions to transmit U.S. citizenship to the child.) The U.S. citizen parent must be genetically related to the child to transmit U.S. citizenship.

[**]wobei es zB bei alten Italien-Staemmigen (nicht nur) in den USA sein kann, dass das Kind durch den US-Elternteil gleich auch Italiener per Geburtsrecht ist, weil die Italienische SB weiter zu vererben NIE erlischt (Stand 06-2013) - OB und fuer welche anderen Staaten das auch noch gelten koennte, das wissen wir leider (noch) nicht - falls Ihr das wisst, bitte im Comment uns mitteilen, wir aktualisieren dann umgehend - danke :)

11 comments:

  1. Hallo ich werde in 2017 60 Jahre alt. mein Vater war eine Amerikaner der 1955 bis 1960 in Deutschland stationiert war.
    Er arbeitete im Flugplatzbereich und war Flugmechaniker. Meine Mutter ist Deutsche. Erst jetzt mit 60 Jahren mag ich mehr über meinen Vater erfahren. auch wenn er schon womöglich tot ist. Eine urkunde der Vaterschaft gibt es.(Notariat)
    Wie kann ich den nun die US Bürgerschaft beantragen und was für konsequenzen hat das ? ausser das ich 2 pässé habe.
    Für Tipps bin ich dankbar.

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    1. Deine Eltern waren NICHT verheirated und in Deiner Geburtsurkunde sollte stehen Vater unbekannt, nicht wahr? (weil VOR 1974/5 war es nach Deutschem Staatsbuergerschaftsrecht NICHT moeglich, dass eine Mutter ihrem Kind die Deutsche Staatsbuergerschaft per Geburt gab, WENN der Vater bekannt war)

      Du lebst in Deutschland nehme ich an?

      US-SB beantragen ginge ueber zum US-Konsulat zu gehen samt Geburtsurkunde und Vaterschafts-Urkunde...

      was das fuer Konsquenzen genau hat US-Buerger zu sein, kann Dir am Besten das Konsulat erklaeren... meines Wissens nach *musst* Du dann auch jedes Jahr eine US-Steuererklaerung abgeben (und dann solltest Du aber fuer USA keine Steuern zahlen muessen, weil Du ja schon in Deutschland welche zahlen tust - das kann Dir aber auch das Konsulat erklaeren hoffe ich mal)

      und bitte einschreiben bei zweipaesse:
      https://groups.yahoo.com/neo/groups/zweipaesse/info

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  3. Erst einmal DANKE für die vielen Informationen hier. Frage: Ich bin Deutsche und mein Mann Amerikaner. Da ich 1978 geboren bin (also vor 01-01-2000 geboren wurden) hat mein Sohn automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft. Richtig?

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    1. meines Wissens richtig, aber bitte trotzdem Euren Sohn bei der fuer Dich zustaendigen Deutschen Botschaft "registrieren" lassen, weil zB als Deutscher *muss* er ja nach Deutschland mit einem Deutschen Pass einreisen:
      https://www.germany.info/us-de/service/04-Familienangelegenheiten/geburt/1216872

      ganz aktuelle Infos und Beratung gibt's bei zweipaesse - bitte schreib' Dich ein:
      https://groups.yahoo.com/neo/groups/zweipaesse/info

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    2. Danke dir! Und oh - das ist mir neu, dass er mit einem deutschen Pass einreisen muss... bisher ist er immer mit dem US Pass gereist. Der Link den du oben beigefügt hast sagt auch nur, dass man eine Auslandsgeburt registrieren "kann" (also nicht muss?). Ich hab gerade viel mit meiner eigenen BBG zu tun und würde das Thema später angehen... scheint ja auch nicht zu eilen.

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    3. Dein Sohn, wenn der mal Kinder hat und nach zur Zeit gueltiger Rechtslage, der *muss* seine Kinder in dem dann gueltigen Zeitrahmen (ich glaube zur Zeit sind es 12 Monate aber nicht ganz sicher) bei seiner zustaendigen Deutschen Botschaft registrieren, ODER die Kinder haben KEINE Deutsche SB mehr (weil eben nicht in Deutschland geboren und nach 01/01/2000)... da Du ja 1978 geboren bist, sollte das (hoffe ich Mal - sicherheitshalber bitte bei zweipaesse auch noch mal fragen) ok sein, wenn Du Dir damit noch bissel Zeit laesst... TOI TOI TOI fuer Deine BBG!!!

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    4. Danke. Ja so ist es. Habe eben nochmal deinen Link oben genauer studiert. Ich muss meinen Sohn nicht registrieren, da 1978 also vor 1999 geboren. Und soweit ich weiß, muss ein Sohn auch keinen deutschen Pass haben. Der amerikanische reicht zum Reisen. Das hat mir der Grenzbeamte neulich als wir nach D reisten so bestätigt. Wenn mein Sohn mal Kinder hat, muss er innerhalb 12 Monate seine Kinder melden, sonst haben sie keine deutsche SB mehr. Wie du richtig gesagt hast. Danke nochmal.

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    5. alles ok, BIS auf: Dein Sohn, genauso wie Du wenn Du die US-SB mal hast MUSS nach Deutschland mit dem DEUTSCHEN Pass einreisen, ein Grenzbeamter hat nicht das StAG by heart gelernt ;) - und ist rechtlich auch nicht massgebend

      http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Paesse/Passpflicht.html (nun MIT link zu D-Pass-Pflicht)

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  4. Hallo, ich bin Deutsche, habe 3 Kinder und bin verh. mit einem Amerikaner. Mein aeltester Sohn ( 13 Jahre alt) ist wie ich deutsch und hat wie ich eine permanent resident card, er ist also nicht das leibilche Kind meines jetztigen Mannes. Meine Frage wenn ich die BBG beantrage habe ich gehoert das ich das jetzt fuer meinen Sohn nicht machen muss, da er automatisch die US Staatsangehoerigkeit durch mich bekommt wenn ich die US Staatsangehoerigkeit nach der BBG (die ich hoffentlich erhalten werde) mache. Stimmt das so? Wenn ja wo steht das geschrieben oder sollte ich im Konsulat sicherheitshalber nachfragen? Danke an alle.

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  5. Hallo "Unknown": bitte einschreiben bei zweipaesse und da nochmal Fragen:
    https://groups.yahoo.com/neo/groups/zweipaesse/info

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