Saturday, March 4, 2000

Mehrstaatigkeit fuer Deutsche, die im Ausland auf Dauer leben

ist jetzt moeglich!

Der Kompromiss zum neuen Staatsangehoerigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag bereits am 7. Mai 1999 mit breiter Mehrheit verabschiedet hatte, wurde durch Votum des Bundesrates am 21. Mai 1999 endgueltig gebilligt und ist am 01.01.2000 rechtskraeftig geworden.
Das neue Gesetz beinhaltet auch einige Verbesserungen fuer im Ausland lebende Deutsche, die eine auslaendische Staatsbuergerschaft erwerben und dabei ihre deutsche Staatsbuergerschaft beibehalten wollen.
Wenn bestimmte Kriterien erfuellt werden, d.h. wenn sog. "fortbestehende Bindungen" an Deutschland vorliegen (z.B. nahe Verwandte in Deutschland und/oder Besitz von Immobilien), koennen Auslandsdeutsche, BEVOR sie die Staatsbuergerschaft ihres Wohnlandes annehmen, ueber ihre oertlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" (BBG) beantragen. Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die sogenannten allgemeine Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des Innern im Gesetzestext ausdruecklich ermaechtigt wurde. Damit dieseAusfuehrungsbestimmungen rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil (d.h. die gesetzliche Ermaechtigung des BMI diese Handlungsanweisungen zu erstellen) vorzeitig in Kraft gesetzt.
Jede Menge Informationen und Tips, wie es das Procedere ist, um eine Beibehaltungsgenehmigung zur erhalten und zu anderen Fragen, die deutsche Staatsbuergerschaft betreffen, findet Ihr auf unseren FAQ-Seiten:


Da es uns, der "Interest Group Germans Abroad/Interessensgruppe Deutsche im Ausland", ein besonderes Anliegen ist, jedem Auslandsdeutschen Hilfestellung bei dem Papierkrieg zur Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft zu leisten, bitten wir Euch, uns ueber Huerden und Fallstricke sowie persoenliche Erfahrungen beim Beantragen der Beibehaltungsgenehmigung zu informieren, damit wir hier ein On-Line Forum einrichten koennen, das ueber die praktische Anwendung des neuen Staatsbuergerschaftsgesetzes objektiv informiert, sowie gegebenenfalls kollektive Unterstuetzung im Falle von amtlichen Hindernissen anbietet. Zu diesem Zwecke stehen Euch

unsere Email-Kontaktadresse: pawgang @ outlook.com (remove spaces to send email)
zur Verfuegung. Am liebsten waere es uns, wenn Ihr Eure Fragen direkt auf unserer seit dem 17. Maerz 2002 neu bestehenden YahooEgroup stellen wuerdet. Dann koenntenalle dort immer die aktuellsten Neuigkeiten rund um die BBG finden. Deshalb haben wir dort auch die wichtigsten Anfragen, die an uns gestellt wurden mit den entsprechenden Antworten in allgemeiner Form dort abgelegt. Wer sich einschreiben moechte, kann dies hierdrunter tun: 
Einschreiben bei zweipaesse